Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Seerecht

Das Seerecht (engl. admiralty law oder maritime law) ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche die Seeschifffahrt betreffenden Rechtsnormen umfasst.

Da der größte Teil der Meere internationale Gewässer darstellt, ist auch das Seerecht internationales Recht. Das Seerecht ist als Bestandteil des Verkehrsrechts das Sonderrecht der Schifffahrt auf See. Unterscheiden lässt sich hierbei privates und öffentliches Seerecht.

Von Bedeutung sind insbesondere das internationale öffentliche Seerecht, das das Seevölkerrecht bildet, im Privatrecht das Seehandelsrecht, im öffentlichen Recht das Seeschifffahrts- und Seeanlagenrecht und weitere Rechtsgebiete. Trotz moderner Kommunikationsmittel ist die Seeschifffahrt von Isolierung gekennzeichnet, in der sich das Schiff, die auf ihm befindlichen Personen (Schiffsbesatzung und Passagiere) und die Schiffsladung außerhalb des Heimathafens befinden. Auch das Fehlen staatlicher Souveränität auf hoher See macht internationale Regelungen erforderlich.

Im März 1948 beschloss die Weltschifffahrtskonferenz in Genf die Gründung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation. Im Oktober 1996 wurde der Seegerichtshof der UNO in Hamburg eingerichtet, der auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 10. Dezember 1982 als selbständige Organisation im UN-System tätig ist.


Siehe auch

Weblinks

Quellen