Völkerrecht

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Bereits in der Antike waren Parlamentärsverhandlungen üblich, um Schlacht- und Kriegsfolgen zu mindern. Als erste 'völkerrechtliche' Vereinbarung lässt sich das Kriegsverbot zu Zeiten der olympischen Spiele verstehen, die als panhellenischer Wettkampf verstanden wurden.

Die Eroberungen Alexanders des Großen schufen eine hellenistische Welt, die durch kunstvolle Diplomatie mittelmeerische Rechtsgrundlagen schufen, die durch das Römische Reich adaptiert und entwickelt wurden.

Einer der entscheidenden Aspekte des modernen Völkerrechts, das Gewaltverbot, trat durch den Ersten Weltkrieg lange Zeit so zurück, dass es erst nach dem Ende dieses Krieges zum ersten Mal im Briand-Kellogg-Pakt (Kriegsächtungspakt) zwischen den beteiligten Staaten vereinbart wurde. Zuvor beschränkte sich das Völkerrecht, was den Krieg angeht, darauf, zu versuchen, Grausamkeiten einzudämmen und die Zivilbevölkerung zu schützen.

Mit dem Völkerbund (gegründet 1919) und seiner Nachfolgeorganisation, den Vereinten Nationen (seit 1945), wurde erstmals eine gemeinsame internationale Ebene geschaffen, die auf die Sicherung eines für alle Staaten verbindlichen Völkerrechts abzielt.

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Quellen

Weblinks