Voelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > S > Seevölkerrecht
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Das Seevölkerrecht ist eine der ältesten Regelungsmaterien des Völkerrechts. Es erstreckt sich auf das freie Meer und die den Küsten vorgelagerten Hoheitsgewässer, aber nicht auf Binnengewässer (Flüsse oder Seen) im Inland.
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Quellen
Weblinks