Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

Navigationslinks überspringenVoelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > K > Küstenmeer

Küstenmeer

Als Küstenmeer wird nach Seerechtsübereinkommen (SRÜ) ein an die Landfläche eines Küstenstaates angrenzender Meeresstreifen bezeichnet, in dem der Küstenstaat volle Souveränität ausübt (Hoheitsgewässer, Territorialgewässer). Es gilt auch Seevölkerrecht. Die seewärtige Grenze des Küstenmeeres entspricht auch der Seezollgrenze.

 

 


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis