Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

Navigationslinks überspringenVoelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > M > Multilateral, Multilateralität

Multilateral (von lateinisch multus „viel“; latus „Seite“) bedeutet „vielseitig“.

In der Politik verwendet man den Begriff multilateral, wenn mehrere Staaten kooperativ, prinzipiell gleichberechtigt gemeinsam handeln (Diplomatie betreiben). Beim Multilateralismus werden die Interessen aller Partner berücksichtigt und es gibt oft schriftliche, in Form von Verträgen, vereinbarte Regelungen, die alle Beteiligten binden. Beim Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (englisch: General Agreement on Trade in Services) bedeutet dies, dass Länder keine bilateralen Abkommen treffen dürfen, sondern nur Abkommen, von denen alle Mitglieder gleichermaßen profitieren.

Die formelle multilaterale Diplomatie geht nach der Ansicht vieler auf den Wiener Kongress im 19. Jahrhundert zurück. Seitdem hat der Multilateralismus kräftig an Bedeutung gewonnen. Heutzutage sind viele Handelsabkommen multilateral, zum Beispiel das WTO-Abkommen. Auch bilden sich multilaterale Staatenverbände mit gemeinsamer Politik, zum Beispiel die Europäische Union, oder Umweltabkommen, wie das Kyoto-Protokoll. Die Vereinten Nationen sind die wichtigste multilaterale Institution mit globaler Reichweite.

Verwandte Begriffe sind bilateral und unilateral.


Quellen

Weblinks