Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Diplomatie ist die Kunst und Praxis des Verhandelns zwischen bevollmächtigten Repräsentanten verschiedener Gruppen oder Nationen (Diplomaten). Der Begriff bezieht sich meist auf die internationale Diplomatie, also die Pflege zwischenstaatlicher und überstaatlicher Beziehungen durch Absprachen über Angelegenheiten wie Friedenssicherung, Kultur, Wirtschaft, Handel und Konflikte. Internationale Verträge werden in der Regel von Diplomaten ausgehandelt; dabei handeln diese im Auftrag ihrer Regierungen und vertreten deren Interessen.

Im übertragenen Sinne versteht man unter diesem Begriff auch die auf Verhandlungen oder Treffen beruhenden Kontakte zwischen zwei oder mehr Gruppen jedweder Art.

Diplomatisches Verhalten nennt man das Tun und Lassen eines Verhandelnden,

  • das den Agierenden dabei Kompromissbereitschaft und den Willen bescheinigt, die Absichten und die Wünsche jedes Beteiligten zu erkennen;
  • das sogenannte Win-win-Situationen sucht;
  • das es möglichst vermeidet, andere Verhandelnde bloßzustellen oder in die Enge zu treiben;
  • das geeignet ist, den langfristigen Nutzen zu maximieren (es wäre also undiplomatisch, sich einen kurzfristigen Nutzen zu sichern, dabei aber langfristig Nachteile oder Konflikte zu riskieren bzw. in Kauf zu nehmen).

Englisch und Französisch gelten heute (wie schon seit Jahrhunderten) als weltweite Sprachen der Diplomatie. Beide sind die alleinigen Arbeitssprachen der Vereinten Nationen (UN). Zudem sind sie Amtssprachen zahlreicher internationaler Organisationen


Quellen

Weblinks