Völkerrecht

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Zollgrenze

Als Zollgrenze bezeichnet man die Grenze eines Zollgebiets. Hinter der Zollgrenze befindet sich der Zollgrenzbezirk bzw. der grenznahe Raum.

Das Zollgebiet ist zwar häufig mit dem Staatsgebiet identisch, aber nicht immer. Deshalb ist auch die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze. Ein Beispiel ist die Gemeinde Samnaun, die an der schweizerisch-österreichischen Grenze liegt. Sie gehört zwar zum Staatsgebiet der Schweiz, nicht aber zu deren Zollgebiet. Die Zollgrenze verläuft in diesem Fall innerhalb der Staatsgrenze. Die vollständig von schweizerischem Gebiet umschlossene Enklave Büsingen am Hochrhein gehört zum Staatsgebiet von Deutschland, liegt aber im Schweizer Zollgebiet.

Die Zollgrenze wird von der Zollbehörde überwacht. In Deutschland geschieht dies durch den Grenzaufsichtsdienst der Bundeszollverwaltung und teilweise auch durch die Bundespolizei.

Die EU bildet eine Zollunion und besitzt infolgedessen ein gemeinsames Zollgebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze. Innerhalb der EU sind die Staatsgrenzen deshalb keine Zollgrenzen mehr.

An fast jeder Zollgrenze finden Zollkontrollen statt. Innerhalb der EU gibt es nur an den Außengrenzen Zollkontrollen, z. B. an internationalen Flughäfen, Freihafen-Übergängen oder Seezollhäfen.

 

 

 


Siehe auch

Weblinks

Quellen

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