Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Der mehrdeutige Begriff Volk bezeichnet eine Reihe verschiedener, sich teilweise überschneidender Gruppen von Menschen, die aufgrund bestimmter kultureller Gemeinsamkeiten und zahlreicher verwandtschaftlicher Beziehungen miteinander verbunden sind.

Seit Beginn der Neuzeit wird gemeinhin auch eine Gesellschaft oder Großgruppe von Menschen mit gleicher Sprache und Kultur ein Volk genannt. Die Zugehörigkeit zu einem Volk hat dabei neben objektiven Faktoren (wie kulturelle Verwandtschaft, gleiche Sprache und politische Schicksalsgemeinschaft) auch eine subjektive Komponente im „Sich-Bekennen“ zu einem Volk. Dieser herkömmliche Begriff des Volkes bezeichnet nicht exakt eine bestimmte Kombination der genannten Merkmale, sondern hat einen Bedeutungsspielraum, innerhalb dessen keiner der objektiven Faktoren allein ausschlaggebend und keiner unter allen Umständen unentbehrlich ist. In diesem Sinne wird Volk als populäres Synonym zum Fachbegriff der Ethnie verwendet.

In der Soziologie und Ethnologie wird die Bezeichnung Volk (im Singular) hingegen seit Mitte des 20. Jahrhunderts entweder komplett durch Ethnie ersetzt oder als klassifizierender Überbegriff für mehrere Ethnien verwendet, die sich als Gesamtgesellschaft verstehen. Ansonsten wird in der Fachliteratur nur noch von Völkern (im Plural) gesprochen, wenn spezielle Gruppierungen benannt werden (etwa Hirtenvölker, indigene Völker, sibirische Völker u. ä.)

Ein Volk im Sinne von Staatsvolk besteht hingegen aus der Gesamtmenge der Staatsbürger und ihnen staatsrechtlich gleichgestellter Personen, es bildet dessen Demos (griechisch δῆμος ‚Gemeinde, Volk‘) als Grundlage der Demokratie. Die ethnische Herkunft von Bürgern eines Staates ist dabei rechtlich unerheblich, während ein Volk im ethnischen Sinn nicht unbedingt einen eigenen Staat haben muss, in dem es die Mehrheit der Bevölkerung bildet (→ Vielvölkerstaat). Diese Definition war seinerzeit maßgeblich für die Entstehung von Nationalstaaten mit ihrem Anspruch, dass jeder Bewohner des Staatsgebiets mit Bürgerrecht seiner „Nation“ angehören müsse.

Ursprünglich bezeichnete das Wort „Volk“ schlicht eine Menschenmenge, also viele Leute. Wendungen des Typs „Es war viel Volk anwesend“ werden im Deutschen zunehmend ungebräuchlicher.

Das Wort Volk mit dem Zusatz „einfach“ (einfaches Volk) wird hingegen heute noch oft verwendet. Der Begriff bezeichnet die Mehrheit der Bevölkerung eines Landes in Abgrenzung zur dort herrschenden Elite.


Quellen

Weblinks