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Der Begriff Staatsrecht wird international unterschiedlich definiert.
Deutschland
Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte).
Schweiz
Als Staatsrecht bezeichnet man in der Schweiz ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Bundesverfassung, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, Aufgaben und Arbeitsweise der Bundesbehörden, das Verfahren der Rechtsetzung, die politischen Rechte der Bürger, die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) und die Verfassungsgerichtsbarkeit.
International
International ist Staatsrecht allgemein ein Fach des öffentlichen Rechts, das sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt.
Quellen
Weblinks