Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

Navigationslinks überspringenVoelkerrecht.EU > Alle Begriffe von A-Z > I > Internationale Gemeinschaft

Es gibt keine offizielle Definition des Begriffs Internationaler Gemeinschaft. Was unter Internationaler Gemeinschaft verstanden wird, ist daher unterschiedlich und hat sich zudem auch im Laufe der Zeit geändert. Von vielen Autoren wird der Begriff verwendet, ohne daß die Natur der Gemeinschaft näher dargestellt wird. Die Internationale Gemeinschaft scheint mittlerweile zu einer allgemein anerkannten Selbstverständlichkeit geworden zu sein, die keiner Definition mehr bedarf.

Dabei gehen Medien und Wissenschaft sehr inflationär mit dem Begriff um. Oft wird er als synonym zu den Vereinten Nationen eingesetzt. Er wird aber gerne auch dann verwendet, wenn unterstrichen werden soll, dass eine außenpolitische Handlung legitim ist und von vielen Staaten mit getragen wird. So griff die Internationale Gemeinschaft 2011 in Libyen ein, obwohl es korrekt formuliert die NATO auf Grundlage der Resolution des UN-Sicherheitsrates war, welche die Luftangriffe flog. Auch 1999 griff die Internationale Gemeinschaft im Kosovo ein, obwohl es damals noch nicht einmal eine Resolution des Sicherheitsrates gab und damit ein völkerrechtlich illegaler Einsatz der NATO stattfand. Der Begriff Internationaler Gemeinschaft ist einfach sehr dehnbar und es lohnt sich, diesen genauer zu hinterfragen.

Ursprung des Begriffs

Der Begriff taucht bereits seit mehreren Jahrzehnten in völkerrechtlkichen Verträgen auf, so z. B. 1969 im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, wo von der Internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit. Auch der Internationale Gerichtshof sprach bereits 1970 von der "international community".

Das Bestehen einer Internationalen Gemeinschaft war vor allem zur Zeiten des Kalten Krieges aber nicht unbestritten, da für viele das für eine Gemeinschaft notwendige Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft in der Staatenwelt nicht zu erkennen war.

Mittlerweile, nach dem Ende des Kalten Kreiges, sind solche kritischen Stimmen verstummt. Es wird anerkannt, daß moderne Staaten mit oder ohne ihren Willen in ein komplexes System von Rechts- und Verhaltensregeln eingebunden sind. Selbst wenn einem Staat an politischen Einfluss nicht gelegen ist, versuchen andere Staaten, ihn dazu zu zwingen, sich einem Mindestmaß an Regeln (Menschenrechte, Umweltschutz, Genfer Konvention) zu unterwerfen. Staatliche Souveranität ist somit nicht mehr absolut, sondern nur im Kontext der Einbettung des Staates in ein internationales System, eben der Internationalen Gemeinschaft, zu verstehen. Da die Existenz einer Internationalen Gemeinschaft nicht zu leugnen ist, bleibt zu klären, wer genau zu dieser Gemeinschaft gehört.

Bestandteile der Internationalen Gemeinschaft

In den Abkommen und Urteilen des Internationalen Gerichtshofes wird von einer Gemeinschaft von Staaten ausgegangen. In anderen Quellen werden dazu noch internationale Regierungsorganisationen gezählt, .Auch Nichtregierungsorganisationen können wesentlichen Einfluss auf internationaler Ebene gewinnen. da Sie eine eigene Rolle auf dem internationalen Parkett spielen. Folglich sind sie ebenfalls in des Regelungswerk des Völkerrechtes eingebunden und bilden einen Teil der dieses Regelwerk schaffenden und seine Einhaltung überwachenden Internationalen Gemeinschaft.

Somit bilden die Vereinten Nationen nur einen Teil der Internationalen Gemeinschaft. Allerdings sind so gut wie alle Akteure entweder Mitglied der Vereinten Nationen oder haben dort wenigstens Konsultativstatus.. Als einzige echte Weltorganisation können die Vereinten Nationen daher durchaus als Verkörperung der Internationalen Gemeinschaft angesehen werden.


Quellen

Weblinks