Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Als Intergouvernementalismus (auch Intergovernmentalismus, von lateinisch inter, "zwischen", und französisch gouverner, "regieren") bezeichnet man im Völkerrecht, Europarecht und der Politikwissenschaft das Prinzip der Regierungszusammenarbeit zwischen Staaten innerhalb einer internationalen Organisation. Beispiele hierfür sind die Vereinten Nationen oder teilweise auch die Europäische Union, wo im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik das Prinzip der Intergouvernementalität herrscht. Das heißt, die Entscheidungskompetenz verbleibt bei den Staaten, und Entscheidungen müssen einstimmig gefällt werden. Somit hat in intergouvernementalen Organisationen jeder Staat de facto ein Vetorecht.

In der Lehre des internationalen Rechts bedeutet Intergouvernementalismus, dass Länder zwar gemeinsam Entscheidungen treffen, selbst aber souverän bleiben. Diese intergouvernementale Zusammenarbeit ist typisch für die meisten heutigen Internationalen Organisationen wie z.B. die UNO oder die OSZE.

Antonym zur intergouvernementalen Zusammenarbeit bedeutet der Begriff der Supranationalität, die zu einem Leitbegriff der Europäischen Gemeinschaft geworden ist, völkerrechtlich, dass die in der EG supranational getroffenen Entscheidungen von den EG-Organen autonom getroffen worden und für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Dies gilt seit dem Vertrag von Lissabon auch für die Europäische Union. Auch innerhalb der EU gibt es jedoch Bereiche wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die auf der intergouvernementalen Zusammenarbeit der Regierungen beruhen.


Quellen

Weblinks