Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Muster

Archipelstaat

Ein Archipelist eine Region, die aus einer Inselgruppe und den Gewässern zwischen den Inseln besteht.[1]

Im Seerecht haben auf Archipele begrenzte Staaten die besondere Möglichkeit, ihre Souveränität auf die gesamten Gewässer zwischen denjenigen ihrer Inseln auszudehnen, die nicht weiter als rund 100 Seemeilen auseinanderliegen.[1] Ihre Souveränität erstreckt sich dann auf die Inseln und die Archipelgewässer. Der Archipelstaat mit den meisten Inseln, nämlich 17.508, ist Indonesien.[2]

 

 

 


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis