Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


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Der Begriff Nation (von lat. natio, „Volk, Sippschaft, Menschenschlag, Gattung, Klasse, Schar“) bezeichnet größere Gruppen oder Kollektive von Menschen, denen gemeinsame Merkmale wie Sprache, Tradition, Sitten, Bräuche oder Abstammung zugeschrieben werden. Diese Begriffsdefinition ist jedoch idealtypisch, da keine Nation diese Definition vollumfänglich erfüllt.

Nation wird allgemeinsprachlich auch als Synonym für Staat und Volk gebraucht, von denen die Nation in der wissenschaftlichen Darstellung allerdings getrennt wird. Die zugeschriebenen kulturellen Eigenschaften können dabei als der Nationalcharakter eines Volkes oder einer Volksgemeinschaft dargestellt werden. „Nation“ erweist sich so als ein Konstrukt, das von seiner diskursiven Reproduktion und materiellen Effizienz lebt. Indem Menschen sich handelnd auf das Konzept der Nation beziehen, wird es für die Beteiligten und Betroffenen wirksam.

In der vorbürgerlichen Zeit wurden an den ersten Universitäten die Studenten aus bestimmten europäischen Regionen als jeweilige Nation (nationes) kategorisiert (z. B. bayrische Nation). Die staatsbezogene Nationsentwicklung, bei der die (eigentlich verschiedenen) Begriffe Staat und Nation miteinander verbunden bzw. gleichgesetzt wurden, geschah zu Beginn des bürgerlichen Zeitalters und der Moderne. Vor diesem Hintergrund ist zwischen Staat, Nation (Kulturnation) und Nationalstaat zu unterscheiden. Nur in einem Nationalstaat fällt das Staatsgebilde mit dem Begriff der Nation zusammen.

Der Begriff der Nation hat Bedeutung für den völkerrechtlichen und den politischen Bereich.


Quellen

Weblinks