Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Ein Nationalstaat ist ein Staatsmodell, welches auf der Idee und Souveränität der Nation beruht.

Sprachliche, kulturelle oder ethnische Homogenität wurden zwar im Diskurs um die Nation oft als Voraussetzung des Nationalstaates benannt, sind aber in der Realität nirgends vollständig verwirklicht.

Die Ideen der Nation und des Nationalstaats werden deswegen auch als Konstrukte bezeichnet.

Der Nationalstaat setzt einen Staat und eine Nation voraus. Beide sind aus historischen Entwicklungen entstanden und keine „natürliche“ Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens. Entstehende Nationalstaaten sollen – so die Anhänger der Nationalstaatsidee – die wesentlichen Teile des staatstragenden und meist auch namensgebenden Volkes in sich vereinen (vgl. Selbstbestimmungsrecht der Völker). Dabei soll der staatstragende Teil der Bevölkerung sich einer gemeinsamen Kultur oder Tradition verbunden fühlen. Idealtypisch gehören einem Nationalstaat alle Angehörigen eines Volkes und auch nur Angehörige dieses Volkes oder Kulturkreises an.

Den Gegensatz zum Nationalstaat bildet der Vielvölkerstaat, der innerhalb seines Staatsgebiets Angehörige von mehr als einer Nation vereint. Wenn unterschiedliche Völker in einem Staat zusammenleben wollen, spricht man von einer Willensnation.

Beispiele für heutige Willensnationen sind die Schweizerische Eidgenossenschaft oder die Vereinigten Staaten von Amerika.

Dem Typus des Nationalstaates weitgehend angenähert sind zum Beispiel die Inselstaaten Japan und Island.

Weitaus komplizierter wird es für entstehende sich als Nationalstaaten begreifende Staaten, wenn sich die Siedlungsgebiete verschiedener Völker überlappen. In diesem Fall kann der Versuch der Nationalstaatsgründung in einen Krieg ausarten, wenn überlappende Völker ihren jeweiligen Nationalstaat auf demselben Territorium gründen wollen (z. B. Deutsch-Dänischer Krieg, Balkankriege, Nahostkonflikt). Konflikte können auch entstehen, wenn einzelne Völker mit ihrem Siedlungsgebiet aus einem Vielvölkerstaat austreten wollen. Man spricht dann von Separatismus oder Sezession. Solches Streben nach Souveränität des eigenen Siedlungsbereichs und nach Emanzipation des eigenen Volkes findet sich regelmäßig dort, wo ein Volk eines von einem größeren Volk dominierten Vielvölkerstaats sich, seine Interessen oder seine Kultur als unterdrückt, unterrepräsentiert oder bedroht sieht. D

a eine Trennung beziehungsweise Verkleinerung des Staates meist nicht im Interesse des den Vielvölkerstaat dominierenden Volkes ist, führt der Interessenkonflikt zwischen den Völkern meist zu Bürgerkrieg (z. B. Jugoslawienkriege), Repression (z. B. Kurdistan), selten auch zu einem friedlichen Lösungsversuch (z. B. Québec).


Quellen

Weblinks