Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


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Der Depositar (lat. depositum „Hinterlegtes“) eines völkerrechtlichen Vertrages ist ein Staat, eine internationale Organisation oder der leitende Verwaltungsbeamte einer internationalen Organisation mit der Aufgabe, die Originaldokumente des Vertrags anzunehmen und sie aufzubewahren.

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Quellen