Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


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Unilateral (von lat. unus „einer, einzig“; latus „Seite“) bedeutet „einseitig“. Unilateralismus in den Internationalen Beziehungen das Handeln eines Staates in Orientierung an den selbstbestimmten Zielsetzungen, ohne Rücksichtnahme auf Interessen anderer Länder oder Institutionen, soweit sie nicht zu den eigenen Zielen beitragen.

Verwandte Begriffe sind multilateral und bilateral, unipolar und multipolar.

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Quellen