Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Aufgrund der nicht einheitlichen Regelungen in den einzelnen Staaten kann ein Mensch mehrere oder auch keine Staatsangehörigkeit (sog. Staatenloser) haben.

In Deutschland regelt die Frage der Staatsangehörigkeit das Staatsangehörigkeitsrecht.

Der Umfang der Rechte des Staatsvolks kann sehr unterschiedlich sein: in freiheitlichen Demokratien ist er weit, in Diktaturen kann er auf ein Nichts zusammenschrumpfen.

In der Regel bleiben den Staatsangehörigen die politischen Mitwirkungsrechte (status activus) vorbehalten (etwa Zulassung zu öffentlichen Ämtern; Wahlrecht); zwingend ist dies jedoch nicht. So besteht mittlerweile aufgrund europarechtlicher Vorgaben das Kommunalwahlrecht für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in jedem anderen Mitgliedstaat.

Auch positive Anspruchsrechte (status positivus) bleiben häufig den Staatsangehörigen vorbehalten. So gelten z. B. gesetzliche Ansprüche aus Sozialhilfe nur teilweise. Insbesondere haben nur die Staatsangehörigen Anspruch auf konsularische Betreuung im Ausland.

Auch Freiheits- und Abwehrrechte sind teilweise den Mitgliedern des Staatsvolkes vorbehalten. So kennt etwa das Grundgesetz Grundrechte, die jedermann und solche, die nur Deutschen zustehen. Eine einfachgesetzliche Gleichbehandlung ist dadurch aber grundsächlich. nicht ausgeschlossen. Für Angehörige eines EG-Mitgliedstaates kann sich ein Anspruch auf Gleichbehandlung etwa aus den europarechtlichen Grundfreiheiten ergeben.

So wie es sich bei vorstehenden Rechten und Pflichten um typische, aber nicht um notwendige Besonderheiten der Rechtsstellung von Staatsangehörigen handelt, stehen sich Staatsangehörige und Ausländer regelmäßig lediglich in der allgemeinen Gesetzesunterworfenheit (status passivus) gleich.


Quellen

Weblinks