Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allen stehend‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst.

Zur Zeit des Absolutismus war der Souverän der König, beispielsweise der König von Frankreich. Der römisch-deutsche Kaiser, der der oberste Lehnsherr des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war, gilt nicht als Souverän, denn der Souverän übt seine Macht absolut und unteilbar aus, besitzt das Monopol, Gesetze zu erlassen und aufzuheben, ist oberster Kriegsherr, Lehnsherr und Richter, trifft oberste Finanzentscheidungen, lenkt dirigistisch die Wirtschaft, setzt die Staatskirche durch und ernennt alle Minister und Beamten.

In der Republik gibt es keine allgemein gültige Definition des Souveräns, in der Theorie ist das Volk Inhaber der Souveränität (→ Volkssouveränität).


Quellen

Weblinks