Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z


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Humanitäres Völkerrecht ist ein Begriff des modernen Sprachgebrauchs, der die Bezeichnung Kriegsvölkerrecht verdrängt hat. Es bezeichnet alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen internationalen bewaffneten Konflikts den weitestmöglichen Schutz von Menschen, Gebäuden und Infrastruktur sowie der natürlichen Umwelt vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen zum Ziel haben.

Das humanitäre Völkerrecht betrifft damit das als ius in bello („Recht im Kriege“) bezeichnete Kriegsführungsrecht, wohingegen unter der Bezeichnung ius ad bellum („Recht zum Kriege“) Regelungen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit internationaler bewaffneter Konflikte verstanden werden. Mit nichtinternationalen bewaffneten Konflikten befasst sich das humanitäre Völkerrecht in seiner gegenwärtigen Form nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus sind nur einige wenige Regelungen des humanitären Völkerrechts, wie beispielsweise die Bestimmungen zur Verwendung von Schutzzeichen, bereits in Friedenszeiten von Bedeutung.

Hinsichtlich seiner Entstehung und historischen Entwicklung, seiner Theorie und Systematik sowie seiner Verbreitung und Akzeptanz ist das humanitäre Völkerrecht ein sehr heterogener und komplexer Bereich des internationalen Rechts. Es umfasst neben einer Reihe von Bestimmungen, die in Form von völkerrechtlichen Verträgen festgelegt wurden, in weiten Teilen auch ungeschriebene Prinzipien, die als Völkergewohnheitsrecht allgemeine Gültigkeit erlangt haben. Das humanitäre Völkerrecht enthält unter anderem Regeln zu zulässigen Mitteln und Methoden der Kriegführung, zur Behandlung geschützter Personen wie beispielsweise verwundeten Soldaten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen, zum Schutz von Kulturgütern und anderen baulichen Einrichtungen sowie ansatzweise Bestimmungen hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen. Die aus historischer und inhaltlicher Sicht wichtigsten Regelungen des humanitären Völkerrechts sind die Genfer Konventionen mit ihren Zusatzprotokollen sowie die Haager Abkommen.

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Quellen

Weblinks