Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechtes von A-Z

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Eine Botschaft ist eine diplomatische Vertretung eines Staates am Regierungssitz eines anderen Staates. Weitere diplomatische Vertretungen neben Botschaften sind noch Ständige Vertretungen, Gesandtschaften, Nuntiaturen und Hochkommissariate. Von diplomatischen Vertretungen sind die konsularischen Vertretungen zu unterscheiden.

Aufgabe des Botschafters ist es, seinen Staat dem Gastland gegenüber zu vertreten, über die Verhältnisse des Gastlandes seiner Regierung zu berichten, sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen mit den Einrichtungen des Gastlandes nach Möglichkeit zu pflegen und zu entwickeln.

Die diplomatische Vertretung kann auch mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (z. B. die Erteilung von Visa für Ausländer und die Ausfertigung von Pässen für eigene Staatsbürger) betraut werden.

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Quellen

Weblinks